Stichwort Energie-Einspar-Verordnung

Hausbesitzer und Häuslebauer müssen künftig für bessere Wärmedämmung und den Einbau sparsamer Heizungen sorgen - Sparsamkeit und Umweltbewusstsein werden belohnt. Wir sagen Ihnen, auf was Sie achten müssen.

1. Was ist die EnEV?

Die neue Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) fasst die bisherig gültigen Wärmeschutz- und Heizungsanlagen-Verordnung zusammen und löst diese ab. Gebäude werden nunmehr in ihrer Gesamtheit energetisch bewertet und das stellt gleichzeitig neue Anforderungen an Bauherren.

2. Kann ich mein Haus prüfen lassen?

Sparmöglichkeiten beim Energieverbrauch zeigt ein Gebäude-Energie-Check durch den ausgezeichneten Zimmerer.

3. Modernisierung: Auf was muss ich achten?

Der Katalog der so genannten bedingten Anforderungen, die nur bei ohnehin erfolgten baulichen Veränderungen von Außenteilen (Außenwände, Fenster, Dächer) greifen, ist aktualisiert worden. Anlass ist hier meist eine fällige Sanierung oder Modernisierung des Gebäudes.

4. Nachrüstung: Was ist pflichtig?

Die EnEV geht den großen Energiefressern an den Kragen, wie zum Beispiel alten Heizkesseln, die vor dem 1.Oktober 1978 eingebaut wurden und ineffizient sind. Für den Kesseltausch ist ein angemesserer Übergangszeitraum vorgesehen. Pflicht ist ferner die nachträgliche Dämmung von ungedämmten Rohrleitungen und die Dämmung der obersten Geschossdecken unter nicht ausbaufähigen Dachräumen.

5. Welche Vorgaben gibt es für mich als Bauherren?

Der Jahresenergiebedarf soll bei Neubauten zirka 30 Prozent unter dem bisherigen Niveau der Wärmeschutzverordnung liegen. Der Niedrigenergiehaus-Standard wird also die Regel. Ein Energiebedarfsausweis für Neubauten gibt Auskunft über die energetischen Gebäudeeigenschaften und macht diese transparenter. Den Bauherren bleibt es überlassen, wie sie die Energiekennzahlen erreichen.